Allgemeine Geschäftsbedingungen Mariposa Förderraum - Lerntherapie
1.Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen Mariposa Förderraum Stefanie Volz, selbstständige Heilpädagogin und Lerntherapeutin, und der / dem Schüler, bzw. ihrer / ihrem / seinem gesetzlichen VertreterIn.
2. Regelung der Lerntherapeutischen Einheiten
2.1 Die Lerntherapeutische Einheit findet, falls nicht anders vereinbart, an einen fest vereinbaren Termin, einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten des Mariposa Förderraumes, 23554 Lübeck, statt.
2.2 Mariposa Förderraum Stefanie Volz, behält sich von, den vereinbarten Termin aus organisatorische Gründen, in Abstimmung mit dem / der SchülerIn, zu ändern.
2.3 Die Lerntherapie erfolgt im Einzelsetting, jeweils 45 Minuten im wöchentlichen Rhythmus.
3. Unterrichtsbeiträge
3.1 Der Beitrag ist eine Monatsbetrag. Dieser Beitrag in Höhe von 170 € wird durchgängig bezahlt. Dieser Monatliche Beitrag ergibt sich aus einer Jahreskalkulation die sich anhand von den Zeiten für die Diagnostik, der Vor- und Nachbereitung der Lerntherapieeinheiten, die Lerntherapieeinheit am Kind, sowie die Erstellung von Förderplänen und Gesprächen mit Lehrkräften / Ärzten etc.
3.2 Die Zahlung erfolgt im voraus zum 1. eines Monats und ist auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Der Vertragsnehmer verpflichtet sich die Zahlung in diesem Zeitraum zu überweisen.
3.3 Es findet ein Beratungsgespräch zur Anamnese statt. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 40 € an, die in Bar zu bezahlen ist.
3.4 Bei Anmeldung während eines laufenden Monats, wird der Beitrag nur für die erhobenen Einheiten in dem Monat erhoben.
3.5 Bei Verzug der Zahlung behält sich Mariposa Förderraum vor die Einheiten auszusetzen bis die Zahlung eingegangen ist.
4. Therapiefreie Zeit
4.1 Die Therapiefreien Zeiten von Mariposa Förderraum Stefanie Volz, richten sich nach den Schulferien des Landes Schleswig-Holstein. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Lerntherapie statt. In dieser Zeit ist der monatliche Beitrag weiter zu entrichten.
4.2 Ggf kann eine Sonderreglung für die Sommerferien vereinbar werden. Dies ist gesondert und im Einzelnen zu besprechen.
5. Therapieausfall
5.1 Um eine gelingende Lerntherapie zu ermöglichen, ist ein regelmäßiger Besuch der Lerntherapeutischen Einheiten wichtig. Stunden, die durch Mariposa Förderraum Stefanie Volz ausfallen, werden nach Vereinbarung nachgeholt. Es werden maximal 2 Nachholtermine angeboten.
5.2 Wird ein vereinbarter Nachholtermin nicht wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf Nachholung.
5.3 Für Stunden, die Ihrerseits nicht wahrgenommen werden können, ist es nur in Ausnahmefällen möglich Nachholtermine anzubieten.
5.4 Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag, bei Vorlage eine ärztlichen Attestes, ruhen. In dieser Zeit behält sich Mariposa Förderraum vor die Lerntherapeizeit durch eine/n andere/n SchülerIn zu belegen. Bei Wiederaufnahme der Lerntherapie muss ggf. ein neuer Termin vereinbart werden.
5.5 Mariposa Förderraum Stefanie Volz bietet Ihnen innerhalb eines Jahres mindestens 40 Therapiestunden an.
6. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
6.1 Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats. Fällt der Beginn auf den 15. eines Monats werden nur die geleisteten Lerntherapieeinheiten in dem Monat berechnet und mit der 1. Monatsrate fällig.
6.2 Die Lerntherapieverträge haben keine feste Laufzeit. Sie werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
6.3 Der vereinbarte Lerntherapievertrag, kann ohne Angaben von Gründen, jederzeit von beiden Parteien, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.4 Die Kündigung ist schriftlich einzureichen, dabei gilt das jeweilige Datum. Bei Briefen der Poststempel bei Emails das Datum des Posteinganges im Postfach des Mariposa Förderraums Stefanie Volz.
7. Haftung
7.1 Mariposa Förderraum Stefanie Volz kann weder für Beratung, noch für die Lerntherapie eine Garantie für einen Erfolg aussprechen. Aus diesem Grund geht Mariposa Förderraum Stefanie Volz keinerlei Haftung ein.
7.2 Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
7.3 Schäden, die durch den SchülerIn selbst oder die begleitenden Person an den Räumlichkeiten oder an anderen Personen entstehen, haftet der SchülerIn selbst oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
8. Datenschutz
8.1 Die SchülerIn und die Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen und erklären sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aufgrund von Bearbeitungszwecken gespeichert werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellsten Form, auf der Homepage mariposa-förderraum.de veröffentlicht.
